
Einer Person mit Vorstrafen kann oft ein Reisepass ausgestellt werden, aber das ist nicht garantiert und hängt von den Umständen der Straftat und der Strafe ab. Nach den Passvorschriften kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn sich der Antragsteller in Haft befindet, von den Behörden gesucht wird oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Allgemeine Regeln in vielen Ländern sind ungefähr wie folgt:
- Nach Verbüßung einer Strafe: ist es oft möglich, einen Reisepass zu erhalten.
- Während einer Haft, Aufsicht, bedingten Entlassung, Bewährung oder Strafaussetzung: oft nein oder nur mit besonderer Genehmigung.
- In Fällen mit Reiseverbot, Gerichtsbeschluss, Haftbefehl, Festnahmebefehl oder Auslieferungsverfahren: kann ein Reisepass verweigert oder entzogen werden.
- In bestimmten besonderen Fällen: zum Beispiel bei Straftaten im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern oder Fragen der nationalen Sicherheit, können besondere Einschränkungen gelten.
Es ist auch wichtig, zwischen drei verschiedenen Dingen zu unterscheiden:
- einen Reisepass ausgestellt zu bekommen
- das Land verlassen zu dürfen
- in ein anderes Land einreisen zu dürfen
In manchen Fällen kann eine Person Anspruch auf einen Reisepass haben, aber dennoch daran gehindert werden, das Land zu verlassen, oder ihr kann die Einreise in ein anderes Land verweigert werden.
Die allgemeinste Antwort ist also, dass eine verurteilte Person oft einen Reisepass erhalten kann. Das gilt besonders nach Verbüßung der Strafe, aber nicht, wenn eine laufende Freiheitsstrafe, Aufsicht, ein Reiseverbot oder andere besondere rechtliche Einschränkungen bestehen.
Länder mit Einreiseanforderungen für Reisende mit Vorstrafen
Beachten Sie, dass Ihr Reiseziel ein Land sein kann, das verlangt, dass Sie Ihre Vorstrafen offenlegen. Manche Länder können Personen mit Vorstrafen die Einreise verweigern. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, die geltenden Einreisebestimmungen zu prüfen.