
Kinder brauchen nicht immer einen Reisepass, um innerhalb des Schengen-Raums zu reisen, aber sie müssen immer ein gültiges Reisedokument haben. Für Personen, die Staatsbürger eines Schengen- oder EU-Landes sind, reicht in der Regel ein gültiger Reisepass oder ein nationaler Personalausweis. Kinder müssen außerdem ein eigenes Reisedokument haben und können nicht mit dem Dokument eines Elternteils reisen.
Wann reicht ein nationaler Personalausweis
Wenn das Kind EU-Bürger ist, kann ein nationaler Personalausweis bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums oft anstelle eines Reisepasses verwendet werden, aber der Ausweis muss vom richtigen Typ sein und die Staatsangehörigkeit ausweisen. Andere Ausweisdokumente gelten nicht immer als Reisedokument, daher prüfen Sie, was genau für den Ausweis des Kindes gilt.
Wichtig zu beachten, bevor Sie reisen
Auch wenn Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen, können Fluggesellschaften und manchmal auch Kontrollen nach einem Reisedokument fragen. Deshalb wird empfohlen, dass alle einen gültigen Reisepass oder einen nationalen Personalausweis dabeihaben. Reist das Kind nur mit einem Elternteil, allein oder mit einem anderen Erwachsenen, kann je nach den Regeln des Landes auch eine zusätzliche Bescheinigung oder Zustimmung erforderlich sein.
Für Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie einmal in den Schengen-Raum eingereist sind, finden in der Regel keine weiteren Grenzkontrollen statt, wenn Sie innerhalb des Schengen-Gebiets weiterreisen. Gleichzeitig können vorübergehende Kontrollen vorkommen, daher ist es sinnvoll, Reisepass und andere relevante Dokumente während der Reise griffbereit zu haben.